Im Einverständnis mit unseren Patienten nimmt die Klinik Kontakt zu weiterbehandelnden Leistungserbringern auf und sorgt so für die nahtlose weitere medizinisch-pflegerische Versorgung nach der Krankenhausbehandlung. Häufige Anliegen sind die Beantragung eines Pflegegrades, die Bereitstellung von Hilfsmitteln, die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe oder einen ambulanten Pflegedienst, die Organisation eines Platzes in der Kurzzeitpflege, in einer Pflegeeinrichtung oder in einem Hospiz.
Die Regelungen zum Entlassmanagement im Rahmen der Krankenhausbehandlung
sind im § 39 Abs. 1a SGB V gesetzlich verankert.
Danach dürfen die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zur Umsetzung von Maßnahmen des Entlassmanagements nur mit Einwilligung und nach vorheriger Information des Patienten erfolgen. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Information, Einwilligung und Widerruf bedürfen der Schriftform. Die entsprechenden Formulare der Patienteninformation und Einwilligungserklärung stellen wir gern für Sie bereit.
Die Patienteninformation...
...zum Entlassmanagement erhalten Sie bei der stationären Aufnahme. Sollten Sie nach dem Krankenhausaufenthalt Unterstützung benötigen, werden unsere Entlassmanagerinnen Frauke Moritz und Nina Sellin zu Ihnen Kontakt aufnehmen. Sie werden Sie ausführlich beraten, gern auch gemeinsam mit Ihren Angehörigen. Nach der Beratung und Ihrer Einwilligung organisieren die beiden die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Außerhalb der Sprechzeiten vom Entlassmanagement wenden Sie sich gern an das Behandlungsteam Ihrer Station.
Kontakt
Montag bis Freitag 07.30 – 15.30 Uhr
Tel.: 05821 82-6231